Beitragsordnung

  • 1 Grundsatz – Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  • 2 Beschlüsse
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen (§9 der Satzung).
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1.Juli des Jahres oder 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Je nachdem, welcher Termin zuerst eintritt. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  • 3 Beitragshöhe
  1. Der Mitgliedsbeitrag des Vereins besteht aus einem Beitrag gemäß der unten aufgeführten Tabelle.
  2. Für die aktiven Mitglieder der Fußballabteilung (sowohl Senioren als auch Junioren) kann ein Zusatzbeitrag zur Finanzierung eines Programms zur Erhaltung und/ oder Erneuerung der Spielstätte erhoben werden. Der Zusatzbeitrag ist an den Hauptverein zu entrichten, der für die Finanzierung aufkommt. Der Beschluss zur Erhebung des Zusatzbeitrages muss in der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins getroffen werden. Gleiches gilt für die Höhe des zu erhebenden Zusatzbeitrages. Der Vorstand hat in der Hauptversammlung über Inhalte und Hintergründe des Programms vor der Beschlussfassung zu unterrichten.
  3. Der Beitrag wird ab dem Monat des Eintritts in den Verein berechnet.
  4. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten (siehe Beitragstabelle).
  • 4 Bankeinzug – Die Zahlung der Beiträge erfolgt im Bankeinzugsverfahren halbjährlich oder jährlich im Voraus. In Ausnahmefällen kann der Beitrag ggf. bar gezahlt werden.
  • 6 Stundung – Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung – im Falle sozialer Härten auch den Erlass der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.
Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2017BeitagZusatz / BeitragAufnahme / Gebühr
** pro Jahr* pro Jahreinmalig
Fußballabteilung Senioren/ Aktive130,00 €60,00 €20,00 €
Fußballabteilung Senioren/ Passive88,40 €20,00 €
Fußballabteilung Junioren/ Kinder ab 14 Jahre/ Azubis/ Studenten101,40 €60,00 €9,00
Fußballabteilung Junioren/ Kinder bis 14 Jahre93,60 €60,00 €9,00 €
Handballabteilung/ Aktive93,60 €20,00 €
Handballabteilung/ Passive 88,40 €20,00 €
Turnabteilung/ Aktive 93,60 €20,00 €
Turnabteilung/ Passive88,40 €20,00 €
Rentner57,20 €20,00 €
*Zusatzbeitrag für den Kunstrasenplatz ab Oktober 2018 – Sobald der Kredit bei der Bank bedient werden muss.
**Bei halbjährlicher Zahlweise wird ein Aufschlag von 2,50 € pro Halbjahr berechnet.