Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

wir möchten Sie recht herzlich zur außerordentl. Mitgliedervers. von Viktoria Buchholz einladen. Die bisherige sogenannte Anfallklausel in § 24 unserer Vereinsatzung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Finanzverwaltung zur Sicherstellung, dass das Vermögen des Vereins bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch künftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Obendrein möchten wir bei dieser Gelegenheit zwei weitere Satzungsänderungen vornehmen, zum Einem die Anzahl der Beisitzer flexibler gestalten. Es soll die Wahlmöglichkeit von mind. 3 bis max. 8 Beisitzer ermöglicht werden. Hinzu kommt aufgrund des geändertern Anforderungsprofils die zeitgemäße Anpassung der Bezeichnung des Kassierers in die eines Finanzvorstands.

Die Tagesordnung für die außerordentl. Mitgliedervers. beinhaltet folgende Punkte:

1. Begrüßung

2. Eröffnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

4. Feststellung der Beschlussfähigkeit

5. Genehmigung der Tagesordnungspunkte

6. Wahl einer Zählkommission

7. Satzungsänderung, wie oben beschrieben

8. Verschiedenes

Mit den besten Grüßen im Namen von Viktoria Buchholz

Manfred Helten – 1. Vorsitzender

Andreas Claus – stellv. Vorsitzender

Werner Buse – 1. Kassierer